Förderung für Biomasse Heizanlagen in St. Georgen a.F.

Für Hackschnitzel-, Pellets- oder Scheiterholzfeuerungsanlagen kann um eine Gemeindeförderung angesucht werden. Für eine Förderung muss dem Gemeindeamt die Zusage über eine Landesförderung und der Abnahmebefund der Installationsfirma vorgelegt werden.
Der Förderbetrag beträgt 10 % der Landesförderung, jedoch höchstens 300,- Euro.

Hier geht es zur Landesförderung für Hackgut-, Pellets- oder Scheiterholzfeuerungsanlagen

Förderungsantrag für Solar- und Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizanlagen.pdf