Oö. Hundehaltegesetz 2024

Veröffentlichungsdatum22.07.2024Lesedauer1 Minute
Hundeleine

Als wesentliche Punkte dieses Landesgesetzes sind anzuführen:

  • die Einführung der Kategorie "große Hunde" und das Erfordernis einer Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde;
  • besondere Anforderungen für die Haltung spezieller Hunderassen, insbesondere die Einführung einer Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, welche bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bescheidmäßig aufzuheben ist;
  • umfangreiche Durchgriffsmöglichkeiten der Gemeinden: erweiterte Möglichkeiten der Auffälligkeitserklärung eines Hundes; erweiterte Untersagungsgründe einer Hundehaltung;
  • erweiterte Eintragungspflichten von relevanten Daten im Oö. Hunderegister durch Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sowie wechselseitige behördliche Einsichtsmöglichkeiten;
  • erweiterte Informationspflichten bei der Abgabe von Hunden bzw. beim Umzug von Hundehalterinnen oder Hundehaltern in eine andere Gemeinde;
  • Abschaffung der als obsolet angesehenen Hundemarken;
  • präventive Maßnahmen beim Umgang mit Hunden, wie zB eine zahlenmäßige Beschränkung des gleichzeitigen Führens von Hunden bestimmter Kategorien durch eine Person;
  • Verfahrens-, Straf- und Übergangsbestimmungen.


Einbringer: OÖ Landesregierung