Als wesentliche Punkte dieses Landesgesetzes sind anzuführen:
- die Einführung der Kategorie "große Hunde" und das Erfordernis einer Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde;
- besondere Anforderungen für die Haltung spezieller Hunderassen, insbesondere die Einführung einer Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, welche bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bescheidmäßig aufzuheben ist;
- umfangreiche Durchgriffsmöglichkeiten der Gemeinden: erweiterte Möglichkeiten der Auffälligkeitserklärung eines Hundes; erweiterte Untersagungsgründe einer Hundehaltung;
- erweiterte Eintragungspflichten von relevanten Daten im Oö. Hunderegister durch Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sowie wechselseitige behördliche Einsichtsmöglichkeiten;
- erweiterte Informationspflichten bei der Abgabe von Hunden bzw. beim Umzug von Hundehalterinnen oder Hundehaltern in eine andere Gemeinde;
- Abschaffung der als obsolet angesehenen Hundemarken;
- präventive Maßnahmen beim Umgang mit Hunden, wie zB eine zahlenmäßige Beschränkung des gleichzeitigen Führens von Hunden bestimmter Kategorien durch eine Person;
- Verfahrens-, Straf- und Übergangsbestimmungen.
Einbringer: OÖ Landesregierung