Bereitstellungsgebühr des Kanalnetzes

- Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wir für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke eine jährliche      Kanalbereitstellungsgebühr erhoben.

- Die Bereitstellungsgebühr beträgt für Grundstücke einheitlich € 166,00 jährlich (entspricht 40m³ Mindestmenge).


Kanalgebührenordnung.pdf