Bereitstellungsgebühr des Kanalnetzes

- Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wir für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben.

- Die Bereitstellungsgebühr beträgt für Grundstücke einheitlich € 204,40 jährlich (entspricht 40m³ Mindestmenge).