Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt4,15 €
  • Die zu verrechnende Mindestmenge beträgt 40m³ pro Jahr und angeschlossenem Objekt.
  • Die Zählerstände werden jährlich Ende Juni abgelesen (Stichtag: 1. Juli). 
  • Die jährliche Miete für einen Wasserzähler beträgt 18,18 €.
  • Die Wasserzähler werden durch die Gemeinde bzw. von der jeweiligen Wassergenossenschaft alle fünf Jahre ausgetauscht.

Für die Ableitung der von einem Grundstück in die öffentliche Misch- oder Regenwasserkanalisation eingeleiteten Niederschlagswässer von Dach- und Vorplatzflächen beträgt die Kanalbenützungsgebühr pro Jahr:

  • bis 1.000 m² Dach- und Vorplatzfläche € 80,00
  • ab 1.001 m² Dach- und Vorplatzfläche  € 120,00

Kanalgebührenordnung.pdf