Kindergartengebühr

Seit 1. Juli 2009 wird für die Benützung des Kindergartens für Kinder ab dem Alter von 30 Monaten kein Beitrag mehr eingehoben (Gratiskindergarten laut Landesgesetz OÖ). Für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht eine allgemeine Kindergartenpflicht.

Kostenpflichtig sind die Nachmittagsbetreuung, das Mittagessen und der Kindergartentransport:
- Nachmittagsbetreuung:  richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den Besuchszeiten
- Mittagessen:     4 Euro pro Mahlzeit
- KG-Transport: 10 Euro pro Monat u. Kind