Kindergartengebühr

Zuständig

Für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht eine allgemeine Kindergartenpflicht.

Kostenpflichtig sind die Nachmittagsbetreuung, das Mittagessen und der Kindergartentransport:
- Nachmittagsbetreuung:  richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den Besuchszeiten
- Mittagessen:  4 Euro pro Mahlzeit
- KG-Transport: 25 Euro pro Monat u. Kind